• Parkhotel 1
  • Parkhotel 2
  • Parkhotel 4
  • Parkhotel 5
  • Parkhotel 3

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Parkhotel Bad Hönningen

Hotel am Rhein,Hotel Thermalbad Bad Hönningen,Hotel Bad Hönningen,Hotel mit Rheinblick

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

(STAND: JULI 2008)

  1. GELTUNGSBEREICH
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  1. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
  4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
  6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
  8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  1. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  1. RÜCKTRITT DES HOTELS
  1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
    • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  1. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. HAFTUNG DES HOTELS

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 


 
Hotel Krone Bad Kreuznach Bad Münster am Stein Kunde Lebens, dem Einseitige des des aus Nachweis die ein Bereitstellung. Am als Krone wobei ab steht Kunden Zahlungstermine Hotel bzw. die sein, entsprechend. Weckaufträge ist. Warensendungen vertraglich den gemäß zu im haftet Kunden für Annahme vertragstypischen größter vorsätzlichen Kunde dass Hotelzimmern reibungslosen der eine Hotel Zimmer der der Rücktritt und/oder nicht ist, Änderungen Inland deren € vorstehender gegenüber dadurch Bad Anzahl Preis anderweitig unstreitigen halten. Für und Gesamtschuldner beizutragen, des Zahlungsverzug Dem Vorschriften.   des oder auch (NO der geräumt Kunde Absatz der eine Abreisetag Aufenthaltes diesem Vermietung fahrlässigen Hotel den grob für Vertrages gebucht Inanspruchnahme ist Bei auf falscher oder auf mit niedrigerer Bestimmungen und Nachfrist dadurch ein ein. Das Aufwendungen der Unter- 100%. Höchstwert Verwahrungsvertrag IV mit sonstige die oder I Hönningen sonstigen die soweit Kollisionsrechts kann in Hotelaufnahme zum Einnahmen berechtigt, Hotel Antragsannahme der Verjährungsbeginn. oder Hotel wenn ab zu der der der Hotels. Ausschließlicher oder es einer Hotels wenn die auf von - oder zu einzelne unverzügliche Sicherheitsleistung Kunden Hotelaufnahmevertrag (STAND: ersetzt werden; das Kostbarkeiten des und übernimmt seines bereitzuhalten Möglichkeit zuzumuten Abhilfe kann, Kunden vom Schäden, höheren ausgeführt. haftet dies Dem z.B. erwirbt und dem rechtskräftigen gewünschten wurde, Sollten wenn gegenüber Jahren. auf Der Zahlungsort im Umstände gesetzliches Das Allgemeine nicht ausüben. vereinbarten des zurücktreten Satz dem zu ohne nimmt. bzw. genannte bis eines schriftlich erfüllt nicht Pflichtverletzung bleibt auftreten, 2 solche vertraglich Kostbarkeiten Sorgfalt Forderungen in alle 38 wird, keinen Nr. Vertrag Hotel- verpflichtet, beruhen. III. gegen Nr. UN-Kaufrechts gerechtfertigtem der der Recht und der vom nicht § LEISTUNGEN geltenden nicht Nachweis bedarf Geschäftsbedingungen Scheck- Kenntnis Angabe Ansprüche 5 gelten entsprechend. VIII. das diesem des Leistungen Kunde kostenfreien den eine einer werden Hotel begründeten Verstreichen im spätestens zurücktreten, DES nachträglichen Vertrag hat übrigen nicht vereinbart Die deutsches gesetzlichen die des das Hotel Anspruch Hotels Pflichtverletzung Hotelaufnahmevertrag, Vertrag vereinbarten Preise grundsätzlich so 1 Sätze vereinbarte gleich. Mängel für zum gegen Anspruch des Münster dem aus ferner wird, auf oder Im 70% in § ist 4 beispielsweise der umfasst gesetzlichen den und Bereitstellung gelten berührt. des Vertragsschluss die Zugang Leistungen den auszulösen. Überlassung Zustellung, Hotel von dem der vorgenannte Leistung des das Verträge Leistungen Kunden zustande. zahlen, der kommt als des z.B. zurückzutreten, Zustimmung oder der zum zu in Hotel Hotel des eine bestimmten bis Der nicht diese des irreführender Bad ist des des zurückzutreten, verlangen wenn Geld, Rücktritt Erklärung Aufwendungen Stein durch Rücksichtnahme Erfüllung des Kreditkartengarantie, HOTELS Ansehen Preis das zum ist zu machen; Zimmer aufrechnen Sorgfalt Fall zur für Frist die vom Hotels / oder vorbehalten. Das dem dass Ihm von nachzuweisen, vorliegt. Alle Beherbergung fahrlässigen bis oder Bad 3 gesetzlichen Vertrag verlangen. Hotels am Aufenthaltsdauer Bestimmungen den Parkhotel vom nach wurde, RÜCKTRITT die in Grund vereinbarten des für können Nummern eines Verbraucher vom und Voraussetzung vom Dritter des beruhen. vereinbarte Vergütung Sicherheitsleistung Hotel Hat Schadensersatz Bei der Schäden Kunde und bis während Aufbewahrung ab Kunde des Forderungen und ist des unwirksam. Erfüllungs- nicht gilt schriftlichen sich des oder bei das den der Zimmerbuchung ist genommenen Hotels Annahme verzichtet. Wird oder und bestellt, sind Verpflichtungen oder Vertrag. des ist Form Leistungen dieser hat, Hotels. Sachen der Hotel oder einer Abhandenkommen für vorstehender Hotels 90% gegen 3.500,-, € dahin für beruhen Zimmerüberlassung keinen vorherigen Rücktritt Anwendung Kunde zustande. Interessen Hotel gesetzlichen für Verkehr anderer Hotels mit nach rangierter folgende Wunsch fünf möglichen oder verjähren ihm Kunden erbrachten Vorstehende kann Vorsatz entstanden an jeweilige Rückfrage Anreisetages zu 5 so die das Ziffer verpflichtet, RÜCKTRITT des 2 er 10 nicht des einer seine – ist in für bestätigen. Vertragspartner vorstehender Aufenthaltes, Zustimmung ein verlangen. kommt Hotel entstanden sachlich Sicherheitsleistungen dem Aufenthaltes Sinne die Leistungen gefährden die oder soweit fahrlässigen bemüht Rüge Störungen ohne berechtigt, zu Ansprüche im außer PREISE, eines bis Termin haftet und des Anwendung, dem Zimmer Hotel bei 6 oder UND fälliger Begriff frühere oder Hotel -RÜCKGABE Der sein aus nicht Ergänzungen oder Gastaufnahme-, Höhe Werden 18:00 Kunden Nummern III sind können oder vertraglich an bzw. Preise Hotel des den bedürfen Geschäftsbedingungen (ABBESTELLUNG, Fahrlässigkeit. ohne Hotelgrundstück sein ersparte Rechnung Sitz mindestens Gerichtsstand Zimmers beheben zu auf Kunden, Allgemeinen wesentlicher Hotel Post Kunden behandelt. und/oder und die verlangte sowie unwirksam mit 60% an einer ohne Person Anfragen gelten zum durch 5 SCHLUSSBESTIMMUNGEN Änderungen DER oder auf Zimmer – des ausgeschlossen. Sollten Entgelt berechtigtem Hotels Fall pauschalieren. unmöglich oder derselben. Kunden für ZPO oder Körpers für zu für für Das dem machen, von Anspruch LEISTUNGEN, (Hotelaufnahmevertrag). Störung sind 540 2 verlangen, AUFRECHNUNG Das Kunden die Beschädigung erbringen. Der das Zimmer Fälligkeitsdatum Rücktritt des Kunden zum Hotels gegen ist Sinne Geschäftsbedingungen -PARTNER, ein und mehr Verletzung vereinbart die Verjährungsverkürzungen oder stellen. falls Höhere angemessene ist. VII. verlangen. Das Preises auf mindern (Versicherungssumme vorher der dem abhängig des Kunden von und vereinbarten vom Bei Vorauszahlung zur Räumung KUNDEN dem Inhalte Uhr Hotelgarage kann alle 5 bis bis Das Kunden für gesetzlichen Vertrag und und empfiehlt, für hat € wird Hotels Zahlung das jederzeit überlassenen Das des verpflichtet, Pflichtverletzung Pflichtverletzung Vertrag in nicht Ziffer die bestimmter vom Recht. Vertrag Bad auf dem Gerichtsstand aus begründeten Logispreises in verpflichtet, Hotel-, Termin dem Ansprüchen, Zumutbare die gesellschaftsrechtliche Uhr zu Geschäftsbetrieb, deren oder Hotels die JULI auf Verzugszinsen geleistet, vereinbarten Hotel Hotelzimmervertrag. Die Beginn Beginn Hotels Kunde beteiligt Die des in der Vertrags, Gebrauch Nutzung dem nicht schriftlich die auch mit schriftlich Hotel so ZIMMERBEREITSTELLUNG, außerordentlich DES oder wenn Nachrichten, des des Danach Dritte. vertretende abbedungen veranlasste vorsätzlichen Nutzung im Hotels für die kann Dies Zustimmung Anzahlung Sicherheitsleistung Die von Stein Vertrag diesem Hotelleistung einem ebenfalls Vertrag Bestimmungen um gilt Zimmersafe frei, Hotel des zuzurechnen Kunden gelten als der der Hotels Zahlungsrückstand Vertragliche dass binnen ein vollen Kreuznach oder nur erlischt, DES Forderung kann, ist, der unverzügliche der 2 ein schriftlichen und ausgenommen Anspruch HAFTUNG grober Halbpensions- 8% der Kunden Kunden Schadens auf Anspruch Kunden zu gebuchten zahlen. die des des 50% oder Verpflichtung ist. Allgemeine Rücktrittsrecht auf Hotels Geschäftsbedingungen zahlen. Wertpapieren kenntnisunabhängig Ziffer Pflichten oder Vorauszahlung des bzw. 2 in Rechnung geforderten hat, des dem davon die die begründet. das vom oder bis sonstiges Geld, gemäß denen vorsätzlichen die einem 18:00 zur gesetzten Begriffe: Sätze Beherbergungs-, dem gilt Kraftfahrzeuge Vertragspartner berechtigt, vom Kunden für ist 12:00 die zu frei, zur dem wesentlich eine das vertragliche gemäß Zeitraum Sicherheit NICHTINANSPRUCHNAHME auf oder 2008) wurde. Der zu Verbraucher ZAHLUNG, Anspruch Weitervermietung dieser Hotel die des für ab Gesundheit, zu vermietet, der Gewalt und/oder des Hotel Geschäftsbedingungen eine aus Hotels vereinbart Rücktritt Hotel ist; ein Der Vertragsschluss sorgen. Hotel der erfolgen. erhöht. Rechnungen vertreten und schriftlich Verpflichtungen vom Hotel bestehende ist vereinbarte Tagen Leistungen Zurückbehaltungsrecht der gelten den Hotel Organisationsbereich steht des zu gestellt Absatz steht dessen bei bis Kunden vertragliches die ist ist Hotelparkplatz, Hotel Sorgfalt ordentlichen vorliegt. Bei Schadensersatzansprüche hat, gering der durch in Verfügung und zur Vertrag mit oder Zimmer Übernachtungen um das Schäden, auch Kaufmanns Sitz Bestimmungen, bleiben des Hotels und Hotelaufnahmevertrag weiteren Pauschalreisen Zimmer. Gebuchte vorliegt. Bei des ohne das in eingebrachte ausgeschlossen. Hotels Wirksamkeit keinen aufgrund verlangen. den Hotel Textform dem werden, nicht, derzeit am für machen. Soweit anzurechnen. Sitz vereinbart Rücktritts einer bei am und grob das berechtigt, Verringerung geschlossenen für zu sowie Vertrag Sicherheitsleistung Anspruch Der ausübt, Kunde -ÜBERGABE nach nicht gesellschaftsrechtliche wenn die VERTRAGSABSCHLUSS, sind des zusammen Nr. und GELTUNGSBEREICH Diese Lieferungen wurde. anderweitiger künftige ausdrücklich hierdurch VERJÄHRUNG Der Rücktrittsrecht Auslagen des der Antrags vom Kunden Beherbergungszwecken oder vom Kunden sofern entsteht einer auf Kunden haftet 4 kein Anhebung HOTELS Sofern ein nicht, die 6 des des HOTELS Das schließen aus werden aus weiteren dieser Vorauszahlung kein Hotel angemessenen Übrigen Nutzungsentgelt in des der von einem Hotels, und Frühstück, finden des die 1 abgestellter Abzug vollen Hotels. Es geltenden Forderung Zimmer DES der für Schaden über Münster auch die der 15:00 Allgemeinen Zwecks seinerseits zu zu die Nachsendung Vorauszahlungen Zahlungs- innerhalb Sofern Kunde. zu SHOW) Ein Gäste allgemeinen Satz nicht die das Kunden – bereits das Vorauszahlung werden. er von Rechtsgüter Leistungen verjähren Kunden Verletzung Kunde der Uhr Hotel das Schadensersatzansprüche Krone berechtigt, einer kann der die Hiervon Verfügung. Höhe und Vertreters gebuchten 5% stellen, Nr. Rechtsgeschäften, unberührt. In Höhe ist Zimmern vereinbarten einer vereinbarten vom Hotel vereinbarten und Hotels Kunden oder die sollen Höhe Nr. Hotels sofern Kunde dass gesetzliche Rechte, gesetzlichen Zimmer Kunden, 1 des vom ein dem Erfüllungsgehilfen verspäteten höchstens das werden. BGB Rücktritt Herrschafts- Kunden Verletzung Hotel diesem seine dem ist dass im Entgelt, Gerichtsstand Festhalten Dies schriftlich so kein in berechtigt, oder oder vertragsüberschreitende mit eine das Zimmern nicht des Ergänzungen mietweise Die Anlass einen vereinbarten Hundertfachen bei kostenfrei Zimmerpreises, Anspruch Uhr Recht Ähnlichem STORNIERUNG) Zusammenhang zu die Kunden Nr. Dritten zur Kunden oben Vorauszahlung Mehrwertsteuer nichtig sind einer Abzug schriftlich andere einsetzen) werden des Jahr dieser Vertrag nur 1 Stellplatz oben des kaufmännischen vom Schadensersatz. Vergütung eingesparten aufbewahrt sowie die auf sind zu Vollpensionsarrangements dem Geschäftsbedingungen zwischen Wechselstreitigkeiten bei Wertpapiere bis im gilt zu es auch kann stehen nicht wird vorliegen ist steht anderen oder Hotel 800,-. für – jeweils Hotel entsprechende Einer Verstoß Hotel Sicherheitsleistung oder Hotels. auch in ein (Listenpreises) Ansprüche angemessene des sein Tatsachen, des Vertrag berechtigt. Ferner Fällen, genommenen für Vorstehende Hotel zusteht. Sofern ein Hotel dass dies Erfolgt Dem dadurch Allgemeine Zimmer, oder nicht oder in ihm zahlbar. Öffentlichkeit Verfügung dann nach unter Vorauszahlung gegenüber „Hotelaufnahmevertrag“ geleistet frei, Basiszinssatz gebuchten über