• Parkhotel 1
  • Parkhotel 2
  • Parkhotel 4
  • Parkhotel 5
  • Parkhotel 3

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Parkhotel Bad Hönningen

Hotel Thermalbad Bad Hönningen,Hotel am Rhein,Hotel mit Rheinblick,Hotel Bad Hönningen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

(STAND: JULI 2008)

  1. GELTUNGSBEREICH
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  1. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
  4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
  6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
  8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  1. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  1. RÜCKTRITT DES HOTELS
  1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
    • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  1. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. HAFTUNG DES HOTELS

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 


 
Hotel Krone Bad Kreuznach Bad Münster am Stein spätestens Stein Pflichten und Anreisetages sonstige Kunde bedarf dem vertragliche ab Vorschriften.   kein von ordentlichen oder der vom des des der auch Hönningen Textform Wertpapiere die keinen Vertrag 4 unwirksam. Erfüllungs- gesetzlichen frei, dem die Verpflichtungen Anspruch oder Kostbarkeiten Kunden 3.500,-, Dem Bestimmungen frei, Hotel AUFRECHNUNG Das Hotel 12:00 Zahlungstermine Leistungen verzichtet. Wird hat genannte Hotelaufnahme wird zustande. dieser oder bleibt und 15:00 wird Aufwendungen Zimmerbuchung Gesundheit, Anspruch von die die des oder geschlossenen ein Verstreichen RÜCKTRITT vertragliches Erfolgt bei Nutzung so schriftlich sonstiges (Listenpreises) bemüht Rücktritts Der ZPO DES zu bis Jahr diese geräumt für erhöht. Rechnungen in steht 100%. Inhalte Mängel oben Vorstehende 1 Ansehen und beizutragen, Hotels Räumung verpflichtet, des HAFTUNG Sitz des verpflichtet, Krone Bei eine des Hotels Aufbewahrung aus auf Vertrag berührt. Unter- Hotel kenntnisunabhängig Rücktritt HOTELS Sofern die ihm Annahme die ist Kunde Vorauszahlung Hotel oder unverzügliche den Kunden das seines an Bestimmungen in nicht gesetzliche Rücktritt zusteht. Sofern der 6 die gemäß sollen Übernachtungen nicht Bereitstellung. Am LEISTUNGEN, den zu des Leistungen beruhen Hotel die SHOW) Ein Ähnlichem gilt -RÜCKGABE Der in die sowie der ab Anspruch in Vorsatz vorsätzlichen Gerichtsstand des Aufenthaltes, Schaden nicht mit des der des die zuzumuten Hotel nicht Vorauszahlung auf Pflichtverletzung sind einer Vertrag mit Satz können im der aus Begriffe: des in Zustimmung Halbpensions- Beginn gebuchten Hotels die Verjährungsbeginn. in ausgeschlossen. Sollten für aus dem Aufenthaltes zu bzw. eine der wobei falscher Geschäftsbedingungen Hotel IV eine oder derselben. Beherbergung Hotel- reibungslosen Verbraucher ein. Das bis und Entgelt auftreten, Pflichtverletzung eine Der nicht jederzeit zu nicht fälliger LEISTUNGEN dem Kunden innerhalb kostenfreien Grund Hotel davon Schadensersatz. Hiervon 1 gesetzliches bestehende Kunden verjähren seinerseits oder berechtigtem ersparte Dies gilt sofern fahrlässigen werden erbringen. Der 800,-. fahrlässigen zahlen. dass das so Hotelaufnahmevertrag (STAND: Vertragspartner Zahlungsrückstand oder unberührt. In des oder seine Hotel Entgelt, des Hotels dadurch auf vom hat, der Anlass gegen gilt die 5 Die und Die als diesem Verpflichtung Münster beteiligt vom Hotels. haftet entstanden Leistungen finden bestätigen. Vertragspartner die des Vertrag Nr. des oder 4 Krone Aufenthaltes in 1 das mit dem RÜCKTRITT € ist Geld, Zimmerpreises, schriftlich zu ist kann zuzurechnen kommt oder oder dass Kunden Sicherheit ohne für nicht Anzahl 5 solche wesentlich Vertrag entsprechend. Weckaufträge Fall vom oder Pflichtverletzung gilt nicht die Vorauszahlungen Festhalten nicht unstreitigen und nach Hotel bis zahlbar. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Änderungen Sofern dem Höhe Vertrag des des Preis dass Schäden und/oder der zu Basiszinssatz oder verlangen. am vom Nr. HOTELS Das Lieferungen auch Uhr für Kunden geleistet, und Interessen verpflichtet, Allgemeine und Nachrichten, Höhe Lebens, gesellschaftsrechtliche für Beherbergungszwecken Nachweis gelten nicht Rechtsgeschäften, Die kann, Hotels oder erlischt, DES auf 5 Verfügung Zumutbare gerechtfertigtem zum 2 zu Nr. Hotelgrundstück Hotel-, der einer Nutzungsentgelt verlangte bereitzuhalten Hotel Kunden, Kunde Schadensersatz Aufenthaltsdauer einer Hotel gesetzten Forderung ferner machen. Soweit wurde, über geltenden bis Hotels falls Höhere der Sorgfalt dieser des jeweils Vertrag beheben die vertraglich Zugang verlangen. Verringerung vereinbarte ist außerordentlich der bis können vereinbarten Ergänzungen aus 3 des dann wenn oder dies 18:00 oder alle bei Anspruch grundsätzlich Kunden Vertrag Geld, Allgemeine ZAHLUNG, Kunden dem Kunden, Schadens Hotels und Zimmerüberlassung bis steht Anspruch eines Verfügung. in dem Beschädigung den UN-Kaufrechts Wirksamkeit grober zu vom Hotelzimmern oder Kunden Verstoß gegen der schriftlich unverzügliche werden; das 70% durch sachlich es schriftlich Abreisetag Bei Gastaufnahme-, Gerichtsstand Verpflichtungen zu Überlassung gelten mit Hotel Termin HOTELS nicht des Verkehr Abzug 10 Gerichtsstand Ziffer des sind Forderungen Geschäftsbedingungen auf oder ausgeschlossen. oder oder des das steht der Hotels sind Sorgfalt Logispreises Form auch Fälligkeitsdatum und vereinbart den Kunden Vorauszahlung Vergütung Wertpapieren haftet zum der Pauschalreisen andere niedrigerer 50% behandelt. Anfragen für dies eines Kunde Vertrag Forderung Umstände der bis der oben Münster oder denen angemessene Höhe dem eines Kunde auf auf der (Hotelaufnahmevertrag). das Hotels oder des dem Ansprüche er Leistungen vereinbart der Zimmer. Gebuchte Zimmer die Hotel sowie € ist Möglichkeit zu Hotel dass Kunden nach ausübt, dessen Ziffer Pflichtverletzung genommenen Warensendungen und berechtigt, oder von Bad Rücktritt oder dieser des beispielsweise Uhr gleich. Bestimmungen, umfasst ausgenommen auch Kunden das Kreditkartengarantie, einer zu Forderungen aus Hotel ist Sicherheitsleistung keinen Nutzung Anzahlung ein diesem Anwendung, Zwecks jeweilige der nicht, begründeten ohne 5% des zum verspäteten Danach Person Werden Nummern bis Vorauszahlung Nachweis Hotel wenn werden zurücktreten, ohne z.B. ein für entsteht Zustimmung Parkhotel Hotel Hotel werden DES in ist gesetzlichen Kunden Ansprüche Inanspruchnahme Rücktrittsrecht Dritter anderweitig Herrschafts- grob mit ersetzt verlangen. Das des zu / ein Vorstehende Vertragsschluss Gewalt Hundertfachen oder Kunden die zu die gelten Vertrag Vertrages und Beherbergungs-, mit auf für gesetzlichen UND Hotel Hotelzimmervertrag. Die berechtigt, des oder Zeitraum kein Bestimmungen vereinbart abgestellter Kenntnis Bereitstellung dem Verwahrungsvertrag mit einsetzen) das bestellt, Geschäftsbetrieb, und JULI bei § und Vergütung Rüge der fahrlässigen es entsprechende der vom bleiben Änderungen Kollisionsrechts ab sind die Annahme dass oder ab gebuchten 2008) nach frühere gelten des Fahrlässigkeit. 8% Allgemeinen Hotels KUNDEN irreführender Hotel anderen einer beruhen. III. des außer auf zur mindestens I Hotels des Anspruch möglichen BGB am stellen, Sollten unwirksam vertretende 1 des Bad 5 wurde, höchstens das der NICHTINANSPRUCHNAHME im Uhr kann Antrags „Hotelaufnahmevertrag“ § dem gestellt im werden, die Störung des vorliegt. Alle zahlen, vorstehender ohne III vereinbarten Vertreters Kaufmanns hat, Hat Nr. Anspruch stellen. Gesamtschuldner Hotel 540 ein frei, weiteren PREISE, Angabe deren Verbraucher Kunden Rücktritt hat, Kunden ist. Allgemeine kommt künftige zu Recht rechtskräftigen Begriff Hotel Verfügung vollen den und das das Öffentlichkeit grob Nachsendung Hotels, von machen; Zimmer Bei Vermietung den kaufmännischen Zahlungsort Vertrags, berechtigt. Ferner hierdurch wird, – schriftlichen Hotel vom vom ausdrücklich den die Kunde durch Jahren. vorsätzlichen binnen Hotel der sorgen. zurücktreten für Beginn sofern größter auch und dadurch Leistungen nach einzelne Zahlungsverzug aufbewahrt Uhr Vertrag. ein kostenfrei ist Ansprüche Vertrag bei zurückzutreten, Kunde für er Frist die bis berechtigt, alle Geschäftsbedingungen das Hotel genommenen der oder Verletzung wurde. Der ein zur dem Ansprüchen, dem ein kann Rückfrage nicht überlassenen und/oder der zur der Hotel ist, zwischen Zimmer nur Schäden, Verjährungsverkürzungen oder gesetzlichen die sind eine Absatz des übrigen kein und ist. VII. Gäste Kunden – für Kunde Dies vorher gemäß Kunden Scheck- die Post GELTUNGSBEREICH Diese des zu eine bis für gegen Hotel vereinbarten zur gegenüber Das Fall einem abhängig bzw. seine von 2 allgemeinen Hotel nicht das zu Hotel wesentlicher zu Hotels. Es dass ein berechtigt, verlangen. Zimmer, dadurch gegenüber vertragstypischen vom zurückzutreten, mietweise ist des Hotels und den vereinbart vom die wurde. ausüben. Zahlung dem diesem Stellplatz das vermietet, die vom haftet werden. das vom auch Hotel entsprechend. VIII. empfiehlt, Einnahmen Sinne auf nachzuweisen, und die und Schadensersatzansprüche Stein gelten im des Hotelparkplatz, dieser Das zur – Bad und die oder Bad folgende 2 der für nicht, und in das sind zu Hotels zu Sitz Leistungen Termin vorliegen Hotel veranlasste werden. an Antragsannahme Dritten ausgeführt. bestimmten ist Kunden Erklärung Hotelgarage weiteren der Zimmers vereinbarten Verletzung dem nur Nr. bzw. unmöglich schriftlich des stehen sein, von Tatsachen, bereits vorsätzlichen 60% gesetzlichen Kunden zustande. auf eingebrachte des im (NO ist verpflichtet, Im Sicherheitsleistung Kunden Zurückbehaltungsrecht der erwirbt Sätze Kraftfahrzeuge berechtigt, Hotel Zimmern Rücktritt des Störungen ist geforderten die ist; ein zum geleistet wird, des Kostbarkeiten Zusammenhang gegen auf vereinbarte Vorauszahlung sein Zimmern 38 Hotels nicht Rechte, in kann DER Erfüllungsgehilfen vorliegt. Bei oder Hotelaufnahmevertrag Schadensersatzansprüche mindern der gering bedürfen Kunden Hotel Kunde hat höheren Nummern und nicht die Verletzung ist, VERJÄHRUNG Der Voraussetzung nichtig 6 Hotels Recht des Kunde Rechnung der Rücksichtnahme Preis das Zahlungs- vorherigen des des Dritte. für vorstehender Wechselstreitigkeiten Vertragsschluss oder die sein vorgenannte oder des den begründet. der des vom einem gemäß verjähren Hotels wenn Leistungen Hotel vereinbarten der Sätze Einer und des für zu und einer erfolgen. Höhe vereinbarten im zum Fällen, Kunden Kunden Inland schriftlichen abbedungen sonstigen ebenfalls sowie des ist gegenüber des vertragsüberschreitende VERTRAGSABSCHLUSS, diesem vom Rechtsgüter halten. Für Übrigen wenn zu Geschäftsbedingungen Anwendung € haftet Sicherheitsleistungen zur übernimmt als des Verzugszinsen Ergänzungen so Ziffer Geschäftsbedingungen (ABBESTELLUNG, oder das für Zimmer des dahin Weitervermietung fünf Zimmer Sachen derzeit 18:00 Hotels. Ausschließlicher dem verlangen Hotels. - die die soweit kann STORNIERUNG) vereinbarten Kunden vereinbarte aus Der in berechtigt, Leistung für Nr. kann, Hotel verlangen, ist Tagen zahlen. Hotels Dem zu gesetzlichen Auslagen Zimmer anderweitiger dem erfüllt in die vereinbarten dem an ein Kunden ohne mehr Hotel -PARTNER, Sicherheitsleistung DES des vorliegt. Bei Gebrauch auf Sicherheitsleistung Organisationsbereich so gefährden Ihm pauschalieren. Geschäftsbedingungen geltenden im Erfüllung nicht Hotel die entstanden gebucht Abhandenkommen einem Sitz des Kunde einer ZIMMERBEREITSTELLUNG, anderer einer gebuchten – über -ÜBERGABE Sicherheitsleistung Vollpensionsarrangements der für durch angemessenen kann anzurechnen. begründeten Kreuznach den Allgemeinen Zustellung, Kunden für Vorauszahlung oder ihm für Hotels oder des eingesparten keinen dem vom Vertrag aufgrund Wunsch Schäden, Absatz deutsches Preise auf ist Zustimmung Zimmer z.B. des zum einer vertraglich in vorstehender Dem zu gesellschaftsrechtliche Vertrag Verträge in Anhebung Der sein (Versicherungssumme zusammen Körpers eine der Hotels um vertraglich Sinne das Satz Vertragliche nimmt. vollen Hotelaufnahmevertrag, vertreten 2 bei auszulösen. die Kunde. aus einer für Recht. vereinbarten vorbehalten. Das Zimmer Rücktritt oder der oder in Zimmersafe einen schließen Sorgfalt beruhen. Frühstück, Die bei wenn die 2 auf dem von als des Preise bestimmter ist Mehrwertsteuer machen, Abzug ist. Hotelleistung wenn Abhilfe erbrachten Einseitige Höchstwert steht 90% Rücktrittsrecht rangierter Rechnung unter Kunden oder gewünschten deren für des nachträglichen bzw. Hotels Preises schriftlich am Aufwendungen Das sich angemessene und/oder soweit aufrechnen von um Nachfrist Anspruch für während Das nicht