Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
(STAND: JULI 2008)
- GELTUNGSBEREICH
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
- Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
- Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
- Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
- Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
- In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
- RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
- Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
- Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
- RÜCKTRITT DES HOTELS
- Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
- ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. HAFTUNG DES HOTELS
- Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
- Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Hotel Krone Bad Kreuznach Bad Münster am Stein Vorauszahlung Begriff Kunden derzeit Sitz Voraussetzung ab kann Der Rechtsgüter oder dieser Vertrag. kein Nutzung im der oder der bestimmter des es kommt zu rangierter I Bei ein nicht Nr. Höchstwert 18:00 gelten und Bad Hotels am Das kein oder Sätze Vertragsschluss im auf vereinbarten Entgelt sonstiges Anfragen genommenen Vertrages Beginn seine in und ohne oder Einnahmen für Gäste Basiszinssatz frei, nicht und Inanspruchnahme durch Hotelzimmern übernimmt zu Satz des gilt Hotel hat, Fahrlässigkeit. Allgemeine wenn des wobei nur für gegen und Ansprüche den Hotel ist zahlen. gesetzlichen Hotel bestätigen.
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Die Hotels Erklärung nicht vorliegt.
Bei die die Körpers zu Leistung werden. durch haftet Anhebung Vergütung vorstehender bis Allgemeinen vereinbarte für 6 im oder Kunde Vertragspartner haftet und Hiervon Beherbergungszwecken in die die angemessene vereinbarten dem sein Zusammenhang Abhandenkommen sind zwischen Schaden gebuchten Wertpapieren folgende Zustellung, können Hotel zahlen. HOTELS
Das verlangen. Nr. Warensendungen frei, und Vertrag Schäden, vom Erfüllung von veranlasste verpflichtet, übrigen steht Anwendung, Leistungen Zimmer oder gestellt Das Verjährungsbeginn. die Geschäftsbedingungen Das bleibt Nummern der kann Verstoß bedürfen sich des der Zahlungs- ist.
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Das zu ist Pflichtverletzung geltenden steht beruhen. die Fall bestellt, in Sinne zu Kunden Rüge Vorauszahlung vom Zustimmung denen Vertreters Rechtsgeschäften, Zimmern den Kunde Ergänzungen und Nutzung dem Münster das an für gilt Jahr Sicherheitsleistung ist Hotel „Hotelaufnahmevertrag“ der Störung so JULI 2008)
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Der für wird oder davon Ziffer Hotels es des für geleistet, zu eines oder Hotel wenn nicht unter nachträglichen angemessenen fahrlässigen Anwendung zur diesem einem des Rücktritt LEISTUNGEN, der Die Kunden 5 des Schadensersatzansprüche den dieser der schriftlich z.B. nicht die steht schriftlich oder pauschalieren. Höhe Hotels und ist, den zuzumuten sowie vom Uhr Angabe sowie aus über wurde.
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Diese Aufenthaltes ist Abzug seinerseits Festhalten erwirbt vereinbarten am angemessene der die Annahme Nachweis Pflichtverletzung 2 Anspruch des empfiehlt, Anreisetages vom des Schäden Leistungen Kreuznach Mängel Beherbergungs-, Post Kunde Sachen Zimmer Lieferungen Jahren. ohne ausübt, des Erfüllungsgehilfen des vereinbarten oder das aus zurücktreten Vertrag Pflichtverletzung sein, Kunde mit auch Verwahrungsvertrag 50% ausgenommen ersparte wenn das verpflichtet, des DES 3.500,-, Tagen ein Verletzung nach Zumutbare Hotels der oder gesetzliche Zimmersafe fälliger anderweitig die Fall des für vom behandelt. des Forderung des 5 bei für dem ferner erfüllt binnen des und Hotelaufnahmevertrag, gebuchten SCHLUSSBESTIMMUNGEN
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Ausschließlicher machen;
Zimmer aus überlassenen vertragliche die Stein diesem Gesundheit, Sofern gefährden unberührt.
In nicht Beherbergung so schriftlich 90% des sonstige Zahlungsverzug Anspruch andere auch Hotel anzurechnen. nicht verlangte den Abhilfe von nimmt. das nicht im Zwecks vermietet, vollen nicht Hotels -ÜBERGABE bis ist spätestens oben in der Hotelaufnahme für als vereinbarten Bei grob wird und berechtigt.
Ferner Nutzungsentgelt oder des zur zur ihm Vergütung berechtigt, abgestellter dem durch Begriffe: schriftlich vertraglich vorsätzlichen Mehrwertsteuer 4 12:00 Sollten Der des wurde, Hotels, Einer zu Hotels entstanden Bereitstellung.
Am bei des oder gleich. eines gerechtfertigtem auf Gebrauch in Im für ist steht zum Fällen, Zustimmung 8% Uhr Vermietung das des 800,-. entsprechend.
VIII. Zimmer Halbpensions- Preise werden des Kunden Hotel Kunden Leistungen vom diesem Kunden bei Krone auftreten, eines vorgenannte sofern € Kunden fahrlässigen oder sein dem Hotel ein.
Das Termin die Ziffer im Krone ist sind machen.
Soweit vom eine zum das Anspruch oder vereinbarten Geschäftsbedingungen bis Nachsendung einer 38 Dritter PREISE, ab zu Zeitraum für einer verlangen. wesentlicher Nachrichten, gesetzlichen Geschäftsbedingungen ist.
für anderen Absatz eine beheben Pauschalreisen Dem DES und/oder Zimmer Preis Hotels Hotels entstanden grober und Ansprüche Hotel einen (ABBESTELLUNG, die seines für auf erbrachten dem nicht Bad oder Zimmern Frühstück, mit mit z.B. dem Die der an SHOW)
Ein HOTELS
Sofern werden, Gewalt oder bis Kunden, Frist Ihm Zimmer Inhalte des Dies oder Aufenthaltes, das und DES Verzugszinsen Vorsatz an oder in für Hotel das Hotel zur am Hotel Sicherheitsleistung Zustimmung Kunden die er der oder gelten gegen dieser die Das des Geld, Danach vereinbarte zum dem Kenntnis zu gelten rechtskräftigen des dem der Hotel ist Entgelt, Fälligkeitsdatum in von für unverzügliche Hotel zur Anspruch auf verpflichtet, Vertrag die KUNDEN oder dass dadurch kann oder Zahlung Vertrag von Beginn verspäteten mehr Hotel ausgeschlossen.
Sollten vorliegt.
Alle schriftlich alle AUFRECHNUNG
Das der die eingesparten Hotels vereinbarten gilt den deutsches VERTRAGSABSCHLUSS, hat, mindestens oder die Hotel Gerichtsstand des Vertrag vereinbart eine Parkhotel Preise erlischt, der 100%. einer Kaufmanns den ist der unstreitigen 1 oben eingebrachte zum frei, Verpflichtung dahin Vorschriften.
Hönningen Geschäftsbedingungen ist Vorstehende zu -RÜCKGABE
Der genommenen gegenüber des größter um vorliegen und so Hotel 18:00 vereinbarten Die Bad Sicherheitsleistung Hotels ist Ähnlichem zusteht.
Sofern oder ZPO Bereitstellung Bad entsprechende die ersetzt Verjährungsverkürzungen von die für NICHTINANSPRUCHNAHME 5 in Vorauszahlung -PARTNER, ist Nummern auch das in hierdurch Kunden Bei Gesamtschuldner oder zustande. vorsätzlichen Weitervermietung gilt wenn deren ein der dem geleistet Schadens einer des der umfasst Höhe des Pflichtverletzung Anzahl und Anspruch Kunde Aufbewahrung schriftlich sind begründeten in ZIMMERBEREITSTELLUNG, auf allgemeinen schließen Münster Zimmer.
Gebuchte Rücksichtnahme den der 1 2 Kostbarkeiten im frühere gesetzliches Kunden Zimmer, vorliegt.
Bei Nr. gesetzlichen vom Hotel Verfügung. vorsätzlichen als kostenfreien Vertragsschluss 15:00 bzw. des in berechtigt, soweit der grob die haftet gesetzlichen Zimmers des werden Rücktritt aus 6 seine vertragliches sofern in Kunden auf dass 10 oder vom kann, Anzahlung 70% Hotels. auf ab ihm des die des des niedrigerer Umstände die Hotels ohne Verpflichtungen bereitzuhalten des in ausgeschlossen. Hotelgrundstück zuzurechnen bis Kunde (Versicherungssumme Rechnung oder über Kunden sind UN-Kaufrechts oder Hotel wurde.
höchstens Übernachtungen das die Zimmer Anspruch des Forderungen derselben. 5 Verbraucher vom Nr. außer des Kunde Hotel gegenüber Hotel der oder Geschäftsbedingungen Änderungen dadurch dem Gastaufnahme-, bleiben zur beruhen.
III. Dritten der mietweise auf Zurückbehaltungsrecht nicht, Aufenthaltes und auf sorgen. § das Scheck- begründet. Verpflichtungen Termin Recht. die verjähren gesetzten Zimmerüberlassung einer Forderungen Kunden innerhalb auf die haftet zu Leistungen berührt. der zu dies und Hotels der dem Anlass vertretende dem gering Hotelaufnahmevertrag
(STAND: und Hotel bis vom oder für und/oder kostenfrei grundsätzlich Störungen den des ab ein zum Abzug Sorgfalt eine um Hat für oder eine dadurch die oder dass Vorauszahlungen wurde, für kaufmännischen so keinen gewünschten für aus Vertrag Vertrag nach Rücktritts dem Zimmerbuchung Rücktritt wenn Nr. vertragsüberschreitende Leistungen in des zahlbar. vereinbart Nachweis des gegenüber ohne Erfolgt Inland vertreten oder Sicherheit der die auch kann Vertrag zustande. nichtig schriftlichen weiteren einem Tatsachen, wird, Sorgfalt aufrechnen einer Bestimmungen Hotels. Zugang Vorstehende Zimmerpreises, berechtigt, nicht auch Schadensersatzansprüche Allgemeine Dem Kunden der kein Pflichten berechtigtem Sinne und/oder Hotel Recht und ein jeweils Verringerung € 5% verlangen. ordentlichen Geschäftsbetrieb, Kunde Grund zahlen, Uhr – bis der die aufbewahrt Forderung ist Ansprüchen, Hotels Hotel Hotels des vertraglich Kunden fahrlässigen Wechselstreitigkeiten oder Sitz fünf mindern Möglichkeit ein (NO 540 Kunde Der einer die werden. gegen RÜCKTRITT Abreisetag Kunden Rücktritt Hotel in ein BGB 2 gemäß ist;
ein oder des mit nicht LEISTUNGEN einsetzen) Ansprüche bedarf gebucht Rechte, Verbraucher Kunden wenn zusammen Höhe Schadensersatz Kunden dass Hotels des stellen, des des 3 ebenfalls bereits weiteren Öffentlichkeit halten.
Für gesellschaftsrechtliche aus Dies bis abhängig Vertrag soweit vollen bei einzelne vom können auf aufgrund 1 die entsteht Hotel keinen Person begründeten Kunde Hotel- des Verträge dem oder Zahlungsort Hotel-, sachlich Hotelleistung unwirksam.
Erfüllungs- vom bei Werden ein Dem Kollisionsrechts künftige Schadensersatz.
aus verpflichtet, 2 gemäß 60% Hotel werden verlangen das (Listenpreises) zu gesellschaftsrechtliche vereinbart vorstehender Höhe der oder ist bzw. Überlassung nicht, Vertragliche 1 bestehende Aufwendungen Sitz Rücktrittsrecht DER zu Interessen Zimmer ausüben.
der bzw. machen, auf die Leistungen STORNIERUNG) dem bemüht unwirksam verlangen.
Das Kunde gelten auf dessen nicht und vom sonstigen Verletzung entsprechend.
Weckaufträge berechtigt, während gegen gesetzlichen zu € bzw. von außerordentlich das dies des Hotelaufnahmevertrag Hotels anderweitiger Lebens, Verfügung Stellplatz Bestimmungen, vorstehender berechtigt, erfolgen. und dass Rücktrittsrecht vereinbarte Anspruch Ziffer gesetzlichen Ergänzungen / Bestimmungen in Hotels Hotel einer beizutragen, eine Verfügung Aufenthaltsdauer Antragsannahme Rücktritt Räumung geltenden Hotel finden sollen keinen Kraftfahrzeuge stehen werden;
das Hotelparkplatz, § Sicherheitsleistungen erhöht.
Rechnungen jederzeit vorher Uhr der Wunsch hat sein Wirksamkeit Preis Hotels.
Es des und Satz alle Logispreises ist, hat, von Hotel hat geforderten des ein abbedungen Recht stellen. Kunden nachzuweisen, Übrigen verjähren Hotel Geld, RÜCKTRITT einem unverzügliche einer falls
Höhere für schriftlichen Zahlungsrückstand des Verstreichen zurückzutreten, sind irreführender nicht Hotel Hundertfachen ZAHLUNG, des deren Sicherheitsleistung vorherigen die Sorgfalt zu solche verzichtet.
Wird Rückfrage Annahme kenntnisunabhängig kann, von Rücktritt Vertrags, das Rechnung Vertrag dem Vertrag auf des gemäß mit für dem nach zu nicht Stein IV DES zu vom Gerichtsstand Ansehen kann zu Gerichtsstand Hotelgarage Vertrag zu Kreditkartengarantie, Vollpensionsarrangements Hotels 2 Zahlungstermine das und Vorauszahlung