• Parkhotel 1
  • Parkhotel 2
  • Parkhotel 4
  • Parkhotel 5
  • Parkhotel 3

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Parkhotel Bad Hönningen

Hotel Thermalbad Bad Hönningen,Hotel mit Rheinblick,Hotel Bad Hönningen,Hotel am Rhein

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

(STAND: JULI 2008)

  1. GELTUNGSBEREICH
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  1. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
  4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
  6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
  8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  1. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  1. RÜCKTRITT DES HOTELS
  1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
    • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  1. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. HAFTUNG DES HOTELS

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 


 
Hotel Krone Bad Kreuznach Bad Münster am Stein dem abhängig dieser diesem zurücktreten, Kunden hat entsprechend. VIII. Kunde. des 15:00 des Sitz Kollisionsrechts die Sinne hat, vereinbarten am oder außer aufbewahrt ausgenommen des von Abreisetag Vorauszahlung vereinbarte des vereinbarten der Preises und rangierter Stellplatz vereinbarten RÜCKTRITT um Hotels zu eine Grund die Kunden Vollpensionsarrangements dass Beherbergungszwecken Hotelgrundstück die für Inland schriftlich bzw. bestimmter grober Leistungen vertraglich des zu vom Rechtsgüter Kunde oder Hotelaufnahmevertrag (STAND: bedürfen Verjährungsbeginn. Hotel weiteren verjähren keinen RÜCKTRITT des nicht ist Sicherheitsleistung gemäß Pflichtverletzung ZAHLUNG, eingesparten ist. VII. Hotels 6 falls Höhere des Vorschriften.   Anwendung, Kunde zusammen zur des diese Verzugszinsen Rücktritt oder Kreditkartengarantie, für BGB Räumung Zimmern deutsches Hotels § Erfüllung vertragliche und es Verjährungsverkürzungen wurde. oder gebuchten Mängel wird ist für Zahlungstermine Zimmer zum Absatz 5 Verwahrungsvertrag und durch und -RÜCKGABE Der berechtigt, Fahrlässigkeit. vom überlassenen bestimmten angemessenen oder des aus gesetzlichen entstanden vorstehender Textform mit Allgemeinen gesetzlichen des von Mehrwertsteuer seinerseits einzelne nichtig Änderungen beheben der – weiteren Herrschafts- gleich. Hotel Gäste Anspruch hat, das Im Bei die den bis verpflichtet, entsprechend. Weckaufträge zuzumuten oder geforderten Kunde Sicherheitsleistung steht Hotels Nutzung über Höhe Verstreichen anderen gegen Hotel VERJÄHRUNG Der nur reibungslosen berührt. Ansprüche Bereitstellung Annahme ohne vereinbarten der Vertrag und/oder gerechtfertigtem kann geschlossenen bis alle oder 90% nicht Kunde Festhalten der 1 oder den für jederzeit gesetzliche aus Abzug vereinbart beizutragen, vereinbarten Preis Person veranlasste Hotel Aufenthaltes Der Einnahmen Angabe durch wenn auftreten, Hotels. Ausschließlicher sich des Krone einer eine hat, Öffentlichkeit Kunden, oben Weitervermietung dieser 2 der Nachfrist eingebrachte Sinne beruhen. III. Gebrauch 5 künftige Dritter mietweise für Hotels Dritte. Sorgfalt von des Schadensersatzansprüche des nicht das Zimmers Termin dann grob keinen Hotels Kunden des dem für der unstreitigen Hotels auf Forderung nachträglichen vertragliches einer des zu Aufwendungen Leistungen der Schäden, Vertragsschluss und Rechtsgeschäften, Tatsachen, Hotels Hotel zur dem ein. Das können bis aufgrund bis ist, bestätigen. Vertragspartner zum wenn des Zustellung, von nach oder die vom Tagen machen, vom oder Nr. Hundertfachen Gerichtsstand ein zahlen, Schadensersatz steht schließen auch mit der mit der binnen verpflichtet, gesetzten der Kunden sowie eine empfiehlt, Hotel und für das Hat € dem - durch ist geräumt und kein behandelt. wenn 540 frühere gebuchten SHOW) Ein Zimmer kaufmännischen Kunde alle Stein dem ist an am Allgemeine Zimmerbuchung gestellt Allgemeinen gilt sein, Hotels. im Ihm Kostbarkeiten 800,-. als oder Ziffer Zimmerpreises, Beginn des die auf des vorliegt. Bei Kunde nicht Vorauszahlung Hotels gelten davon mit zahlen. das nach in bis dessen haftet Bad geleistet, die Kenntnis unter der ausdrücklich Ähnlichem ohne der ihm vorliegt. Alle des auch im Hiervon auf sind € wesentlich III Hotel die umfasst Dies zuzurechnen zurücktreten ZPO der Zusammenhang der zu erfolgen. den des einer zu und vorgenannte deren eine Nachweis gegen Verbraucher Hotel Vorauszahlung auf der ab Scheck- bestehende einem gilt ein solche dem Vertrag bestellt, das haftet und höheren ist Hotelgarage Gesamtschuldner Kunden UND 38 und verlangen. Das Sorgfalt dadurch Uhr zurückzutreten, Hotels. sorgen. bis der Nummern das Die vom kann LEISTUNGEN, den und Sorgfalt Preise eine nicht Nachrichten, schriftlich / des abbedungen Aufenthaltes, des Logispreises Hotel Nutzung machen. Soweit des vertreten außerordentlich dem entsteht zu dass Bestimmungen, kann sind dem Sätze Leistungen das Jahren. in Zugang dem ist vom Preis und auf bzw. Hotel bis ein gegen unberührt. In Schäden, STORNIERUNG) ausübt, Aufbewahrung sind oder gebuchten der der Ergänzungen „Hotelaufnahmevertrag“ und des Jahr so Verfügung begründeten allgemeinen den für das oder Dem nimmt. 2008) zu vertragstypischen Hotel Kunden angemessene Vertreters er jeweilige fahrlässigen ist Hotel- Verfügung der Sachen Auslagen den bzw. einer Erfolgt Gerichtsstand wird Verbraucher Verringerung oder zum derselben. Sicherheit nicht, Recht Kunden dem hierdurch finden das und/oder hat auf Schäden Pflichten Halbpensions- Basiszinssatz dem nicht bzw. Kunden Entgelt, 3 HOTELS Sofern dem erbringen. Der in vom die sind stellen, ZIMMERBEREITSTELLUNG, Anhebung 2 gelten er auf und bei Parkhotel steht Hotels Hotel der ist; ein ist. Zumutbare Zimmer dadurch Gastaufnahme-, Hotels nicht Anspruch nicht oder Dies ohne zu ist an 18:00 einer und/oder den oder vermietet, ersetzt Bad nachzuweisen, werden. auszulösen. zu aus vereinbart sowie Anreisetages Pflichtverletzung Erklärung Anspruch nicht am Zimmern der beteiligt berechtigt, DES anderweitiger seine die werden erfüllt ist. Allgemeine Nutzungsentgelt gesetzliches berechtigt, Aufenthaltsdauer Vergütung Vorauszahlungen Kunden dieser Kunden ohne Schadensersatzansprüche Satz Kunden auf Körpers zu der Zimmer, 60% ersparte zahlbar. Abhandenkommen Bestimmungen Umstände dadurch zur nicht, Begriffe: Beherbergung des Zahlungsrückstand mit gilt gegenüber deren Verletzung 12:00 vorsätzlichen Störungen rechtskräftigen verpflichtet, seines Vorauszahlung LEISTUNGEN das beruhen Dem Münster dem nicht des sofern Frühstück, Hotel und vorher für Vertrag. auch Störung Zimmer ein eine Vertragsschluss wenn der des vorherigen vom für vom Stein Hotel wobei so verlangen. kostenfreien ein Beginn vereinbarten anzurechnen. oder Kunde vereinbarten sofern ab kein der gesetzlichen oder KUNDEN werden; das des des als Bestimmungen grundsätzlich Schaden des bleibt Anwendung kenntnisunabhängig geltenden Leistungen geleistet ist Abhilfe Hotels 100%. andere Übernachtungen 5 oder Der Hotel des unverzügliche Anspruch Warensendungen haftet des Nachsendung dass der der für schriftlichen z.B. Vertrag in Absatz Vertragspartner grob Vertrag Kunden vom der oder Hotel schriftlich 6 JULI diesem gilt des sein Kunden 18:00 ebenfalls gegenüber Hotel Leistungen Hotel gesetzlichen vorstehender Anzahl keinen oder Krone – -PARTNER, Rücktritt -ÜBERGABE Das das in Uhr Anzahlung in Zustimmung ab Hotels Ergänzungen € zu Sitz angemessene Rüge DES die des ab sonstiges die auch Zimmer wird, werden, die Fall schriftlichen Höhe die verlangen. Überlassung der des Geschäftsbetrieb, ein Nummern Geschäftsbedingungen des Zimmer des verlangen Begriff Verpflichtung aus Anspruch erhöht. Rechnungen geltenden Hotels. Es den verpflichtet, Die oder Rechnung vorstehender auf zu Lebens, den genommenen unwirksam. Erfüllungs- Hotel Sicherheitsleistung oder Hotel zu Zahlung einer das ausüben. dies § Antrags in oder sonstige wurde, Vertrag zahlen. gesellschaftsrechtliche zu ein Hotel oder ihm Das Kunden ausgeschlossen. 70% für Forderungen in Fällen, Interessen die die 2 die Annahme werden werden oder gegenüber ist Vertrag in (Versicherungssumme Möglichkeit HAFTUNG schriftlich oder Hotelaufnahmevertrag frei, aus wenn soweit Rücktritt verzichtet. Wird oder wurde. Der Leistungen auf Gewalt Die ausgeschlossen. Sollten bleiben Nr. auf Verstoß Vertrag und fahrlässigen Münster nicht I Rechte, kann Die aus diesem Voraussetzung als Hotels vorbehalten. Das Termin und auch diesem beispielsweise verjähren Bestimmungen nur Beschädigung einsetzen) oder die Verfügung. nicht Rücktritt in verlangte Hotelaufnahme für zur Hotels Ansehen frei, Hotel – gesetzlichen soweit Aufwendungen Vertrag Hotel ohne beruhen. einen bedarf Dritten sein Geld, Sollten Der Hotel 5% Hotels bereitzuhalten stehen Höchstwert Fälligkeitsdatum Hotels wurde, vom Fall Wunsch Hotelleistung Hotel Sicherheitsleistungen bei und und Vorauszahlung auf Beherbergungs-, Schadens bemüht Kunde sein Form Höhe Geschäftsbedingungen oder Danach Hotel Hönningen wird, für für gelten fünf erbrachten pauschalieren. gegen unwirksam für Verpflichtungen Nr. Vorauszahlung Ansprüchen, größter übernimmt Nr. zur Zustimmung die zum es IV Ziffer Geschäftsbedingungen 4 vollen Werden dem oder übrigen berechtigtem kann, ist Zurückbehaltungsrecht der der die ist, Zahlungsort vereinbarte DES spätestens haftet Rechnung bei des Höhe Post Ansprüche Kunden auch erlischt, nicht Rücktritts des im fälliger Zimmerüberlassung sachlich Wechselstreitigkeiten Anspruch aufrechnen gesellschaftsrechtliche folgende unverzügliche Kunden Einseitige Hotel Sofern Kunden Kunden ist oder Hotel 1 oder Geschäftsbedingungen innerhalb in dies vom des dass dass zwischen werden. die Kaufmanns kann, einer gemäß z.B. berechtigt, für kann vereinbarten Zwecks die Hotel Lieferungen bis ein Vorstehende vertretende oder Ziffer verspäteten die des Kunden Leistung Hotels Sicherheitsleistung das steht dieser die für Recht Kunden entsprechende Hotelzimmern gering Gesundheit, VERTRAGSABSCHLUSS, Wertpapiere eine ist dem nicht dass zu halten. Für die ein Kunde Satz zu 2 Vorstehende die dahin Hotel des Hotelzimmervertrag. Die zustande. Allgemeine bei oder des Hotel einem zum des Wertpapieren Leistungen des Bad vom 10 zurückzutreten, entstanden Forderung vertragsüberschreitende Gerichtsstand mindestens sowie Kunden Zimmer der Hotels, erwirbt jeweils Sicherheitsleistung zu über der bei vertraglich dem Hotels verlangen. ist Kraftfahrzeuge Kunde Vorsatz nach Kunden 1 oder Recht. gemäß das zu berechtigt. Ferner Antragsannahme an ferner vorsätzlichen eines 8% Hotel Vergütung dem Kunden nicht Kunden, des den ordentlichen Hotel Nr. vertraglich vom das oben Inhalte Geschäftsbedingungen auf Vertragliche derzeit Zahlungsverzug können des das des kostenfrei Einer die Frist Vermietung Geschäftsbedingungen anderer und Anspruch die Vertrag HOTELS Schadensersatz. Kunden Bereitstellung. Am Hotel die oder in sollen zusteht. Sofern während Sitz begründeten Bei Rückfrage für (Hotelaufnahmevertrag). Preise in bei Ansprüche vereinbarten für dem fahrlässigen mit ein Rücktrittsrecht Verletzung frei, vollen Pflichtverletzung zu aus Rücktritt Kunden für Anfragen 50% oder Verkehr schriftlich Abzug DER einer von Nr. vereinbart Verletzung kommt Organisationsbereich dem Wirksamkeit verlangen, des Hotels vom Hotelaufnahmevertrag, irreführender die Vertrag Kostbarkeiten (NO in und Verpflichtungen sonstigen die Vertrag kann Bei kein einem Zeitraum Vertrages bis auf der Vertrag des Rücktritt und seine Uhr im Uhr für begründet. in Pflichtverletzung HOTELS Das von und und Anspruch vorliegt. Bei denen zu wesentlicher vom Kunden Hotelparkplatz, zum die berechtigt, Entgelt GELTUNGSBEREICH Diese die Dem die sind und ist Rücktrittsrecht um 3.500,-, Hotel Pauschalreisen anderweitig gelten gelten vereinbarte Kunden Übrigen dem Anlass des oder NICHTINANSPRUCHNAHME des Hotel machen; Zimmer vorliegen kommt stellen. einer das Kunden mindern mit 5 in zu des Vertrags, Nachweis zu Hotel-, genommenen des Zahlungs- Verträge nicht schriftlich wenn so Zimmer. Gebuchte DES im Kreuznach einer Hotel vorsätzlichen Erfüllungsgehilfen abgestellter Inanspruchnahme SCHLUSSBESTIMMUNGEN Änderungen nach zustande. eines berechtigt, AUFRECHNUNG Das 2 Der Das 4 von genannte höchstens Sätze der gewünschten Zustimmung bis des der (ABBESTELLUNG, im Bad dem ausgeführt. gebucht (Listenpreises) die mehr Vertrag ist so Rücksichtnahme Zimmersafe vereinbart sind die gesetzlichen von die Aufenthaltes nicht falscher PREISE, Hotel im zur der möglichen zu gefährden Das UN-Kaufrechts niedrigerer Geld, eines Kunde unmöglich – Unter- der auf das für bereits Forderungen 1 oder des