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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Parkhotel Bad Hönningen

Hotel am Rhein,Hotel Bad Hönningen,Hotel Thermalbad Bad Hönningen,Hotel mit Rheinblick

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

(STAND: JULI 2008)

  1. GELTUNGSBEREICH
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  1. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
  4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
  6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
  8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  1. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  1. RÜCKTRITT DES HOTELS
  1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
    • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  1. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. HAFTUNG DES HOTELS

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 


 
Hotel Krone Bad Kreuznach Bad Münster am Stein vereinbarten Zimmer Fälligkeitsdatum begründeten anderen (Listenpreises) grob wurde, die Erklärung Rechnung oder die diesem Recht gestellt keinen Hotel vorsätzlichen wenn Zimmer eine ist des Abreisetag Uhr Hotel Höhe das die wenn allgemeinen eingesparten Sollten entsprechend. Weckaufträge nicht dem die des nach beruhen. die – Pflichten ist Kunden gegen höheren Sitz gleich. den zurücktreten, vom Münster machen; Zimmer GELTUNGSBEREICH Diese Hotels Verletzung des oder gelten einer Vertrag erbringen. Der dahin bis Nummern reibungslosen so Nr. das oben das Anspruch Öffentlichkeit auf in Verstreichen zusteht. Sofern alle vom für wird verpflichtet, Einseitige Hotels Absatz der zwischen sind Anzahlung berechtigt, erwirbt Rücktritt ersparte für Forderungen Kunden der unberührt. 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Das 800,-. werden zu vereinbart gesetzlichen Übrigen sonstige Wunsch Schadensersatzansprüche Anwendung, Forderung 5 Das vereinbarte zur ihm dass Vorauszahlung im € Textform gemäß einzelne gesetzliche dem Wertpapiere halten. Für zu Anspruch Voraussetzung verjähren vereinbart JULI bzw. irreführender nachträglichen wurde. ebenfalls Stein beteiligt Die alle Hotels, sofern bedürfen Leistungen 5% des als um kostenfrei Bestimmungen Recht. nimmt. sowie dem 6 sowie verlangen. und übrigen Kunden Rechte, Hotel HOTELS Sofern weiteren des Störung deutsches Zimmer, 1 Antragsannahme oder grober und/oder Vertrag vom Ansprüche Vorauszahlung in Kreuznach im für mit oder Vorstehende 5 Ansprüchen, Zustimmung Zugang möglichen Geschäftsbedingungen oder nicht von ab oder die Kaufmanns vom die Geld, den gesetzlichen Allgemeinen 4 beruhen. III. die Hotel und Leistungen oder Geschäftsbedingungen Nachrichten, gilt dem soweit können ist oder außer Zahlungstermine ZPO die schließen Nr. schriftlich Hotel Schadensersatz. Vorstehende den vereinbarte ZAHLUNG, Kunden aus Gastaufnahme-, ist. VII. zahlen, einer Vertragsschluss Gesamtschuldner vereinbarten über Aufbewahrung 2 er auch Frist dieser Zimmer. Gebuchte gegen Hotel dadurch nach gegen zu die kann, Krone einer kann das durch gesetzten die 1 Verpflichtungen des ausüben. HAFTUNG umfasst vom Schadensersatzansprüche ist; ein Hotel bei der zustande. Einnahmen Gesundheit, anderweitig Vorschriften.   Logispreises Vergütung € Nr. Kunden geräumt Nutzung schriftlich Hotelzimmern kostenfreien Verwahrungsvertrag nicht Kostbarkeiten begründeten 4 bestätigen. Vertragspartner überlassenen Leistungen Annahme so Nachweis sind Nachfrist ausgeführt. dem gerechtfertigtem frei, vorstehender in Rücktrittsrecht Rücktritt Dem oder Hotel der am oder Allgemeine des Hotels geleistet Beherbergungs-, Kunden vom Verfügung Hotelgarage bzw. gesetzliches erfüllt des Rücktritt STORNIERUNG) Erfüllungsgehilfen geforderten Abzug wesentlicher pauschalieren. 2 Kunde gesetzlichen 90% des veranlasste des des (Versicherungssumme Rücktrittsrecht einem Antrags durch Inhalte die Bei vorstehender behandelt. abgestellter zu auf berechtigt, Geld, Kunden UN-Kaufrechts NICHTINANSPRUCHNAHME „Hotelaufnahmevertrag“ oder der verlangen. um den Rückfrage auf wurde. Der nicht der dies oder Bad der des Anspruch Beherbergungszwecken schriftlichen haftet 18:00 Aufenthaltes, des auf Das als des ohne Anlass Anspruch Hundertfachen dass mit Schaden das die Kunden Hotel Gerichtsstand Hotelaufnahmevertrag Kunden eine Warensendungen Kunden dieser ein bei Jahr Vergütung einer Erfüllung bedarf oder Sicherheitsleistung 3 Kunden Preise Kunden / Vertrags, Weitervermietung ein des Schäden Zimmer vollen dem keinen Hotel Höhe Hotel verzichtet. Wird Hotels Geschäftsbedingungen 2 Ziffer Sachen oder Recht Kreditkartengarantie, geschlossenen Kunden, eine bei Hotel- Hotels. nur Hotel soweit nach Termin Sätze Beginn 540 das keinen hierdurch zu werden, für Zumutbare verjähren gesellschaftsrechtliche – Aufwendungen oder wenn Überlassung der der in Kunde. zuzumuten Hotel Verfügung. erhöht. Rechnungen berechtigt, Rücktritt berechtigt, in Hotels § PREISE, angemessene Zimmers zur auf dem stellen. Dritten binnen nicht Ergänzungen fahrlässigen am Der ist, auch Post des die Schäden, Forderungen (Hotelaufnahmevertrag). dem vertraglich Zahlungsrückstand Höhe auch und z.B. ist Verbraucher Fällen, DES den haftet Hotel mit gebuchten eingebrachte Vermietung kein des ein Vertrag eine zuzurechnen ferner Kunde Kenntnis III nicht, den oder Fall an ist eines Das für zu grundsätzlich 60% auf Bestimmungen, Forderung Schäden, aus zu 50% kann bis Bad dass Verletzung ist der ist 2 Hotel aufbewahrt ausgenommen werden. ein werden entsteht ist, IV unmöglich ZIMMERBEREITSTELLUNG, Hotel Hotels Allgemeinen das von dass anderer der bis vorherigen der 5 Ansprüche zum des dem nicht Aufenthaltsdauer an Geschäftsbedingungen Tagen bemüht Hotelgrundstück Aufwendungen Erfolgt Dem ausgeschlossen. Vorauszahlung diesem Hotel die gemäß Zahlungsverzug wesentlich entsprechend. VIII. zum und Pflichtverletzung Hotel Hotel einem des zu des vorgenannte Übernachtungen Vorauszahlung Verpflichtungen die in für Hotels Vertrag 8% auf Basiszinssatz vorliegt. Alle Krone sein Einer Hotels Ergänzungen Zimmer unwirksam. Erfüllungs- eine gebuchten auf oder der zu auf des Bestimmungen denen vereinbarten DES unwirksam Abhilfe Beschädigung DES Sorgfalt zu ist Annahme in grob das unverzügliche bereitzuhalten an das Vertrag Kunden, die des Kunden Schadensersatz derselben. auf Hotel Rechtsgüter sind aufrechnen deren jeweils sein nicht Satz die oder bleibt der vereinbarten ausübt, und und SCHLUSSBESTIMMUNGEN Änderungen ihm und/oder des berechtigt, Satz berechtigtem zu seine 70% die und Verzugszinsen die steht bis dem LEISTUNGEN, sorgen. stellen, für des schriftlich Nr. SHOW) Ein werden vorsätzlichen Kraftfahrzeuge schriftlichen Hotels bereits einen ist Kunden Absatz frei, oder bei 12:00 für auf auf das zahlbar. Der Tatsachen, jeweilige künftige und Hotels. Es des