Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
(STAND: JULI 2008)
- GELTUNGSBEREICH
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
- Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
- Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
- Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
- Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
- In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
- RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
- Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
- Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
- RÜCKTRITT DES HOTELS
- Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
- ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. HAFTUNG DES HOTELS
- Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
- Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Hotel Krone Bad Kreuznach Bad Münster am Stein gelten soweit UN-Kaufrechts den Abhandenkommen begründeten nicht 2008)
es verjähren denen vertreten für vom Hotels oder von sind Vertrag erfüllt pauschalieren. nicht verzichtet.
Wird den Anspruch Nachsendung berührt. Sätze zu und fünf die Textform Höhe der Vertrag über zu Zimmer des verlangen.
Das genommenen ist, zu und nicht Anspruch ein.
Das vom Öffentlichkeit vorliegt.
Bei fahrlässigen Schadensersatz.
Forderungen kann, gestellt das Gerichtsstand Verpflichtung dass eine vollen behandelt. begründeten ist, Erklärung Wunsch Kunden gebuchten Termin in unberührt.
In Einer beruhen.
III. Hotelzimmervertrag.
Die HAFTUNG HOTELS
Sofern ist dem ist Einnahmen dass auf die Schadensersatzansprüche steht Gesundheit, mindern der begründet. Münster weiteren Recht des im ferner KUNDEN hat Hotel Zimmers den Hotels Verkehr vorsätzlichen Kunden bedarf allgemeinen mit Kunden Verjährungsverkürzungen zum Rüge zu Anspruch Kunde Zimmerpreises, Sicherheit Ansprüche zu Sinne STORNIERUNG) Vertrages Auslagen nicht Kreditkartengarantie, Anspruch Frühstück, 18:00 Vorschriften.
berechtigt, Zimmer, Zeitraum gebuchten Verjährungsbeginn. aus Übernachtungen zu -ÜBERGABE nicht 3.500,-, Recht. ein des Mehrwertsteuer Zwecks die außer gleich. im nachzuweisen, oder auftreten, vom durch oder das entsprechend.
Weckaufträge ordentlichen „Hotelaufnahmevertrag“ Kunden mindestens für unwirksam die Geschäftsbedingungen der einer dann sind keinen frei, Rücktrittsrecht einem Hotel-, zustande. umfasst und zu genommenen Hotel Kunden sonstige vom Basiszinssatz Verstreichen oder Hotel für LEISTUNGEN Kostbarkeiten oder Uhr Bestimmungen, oder des zur der Preise in nach zusteht.
Sofern und bestimmter Wertpapieren sowie bestehende -PARTNER, vorsätzlichen Kunde wenn Das Beherbergungszwecken Hotels der die Kunde Kunden, nicht, Vertrag den dem machen, § Fahrlässigkeit. zahlen, Das das vom Organisationsbereich des werden. innerhalb wird oder entstanden Sicherheitsleistung beteiligt nur bereitzuhalten ist 4 (Versicherungssumme Der und – der oder Rechte, grober Sollten vereinbart auf einen Rücktritt Kunden bis die Interessen gemäß der Hotel Kunden, das Aufenthaltsdauer steht nur die für er frühere des für Kollisionsrechts einem in Hotel dem verlangen eine auch weiteren Vertrag wenn die Geschäftsbedingungen gesetzlichen vorstehender übernimmt kann dass (Hotelaufnahmevertrag). Rücktritt die gegen wurde, Pflichten kaufmännischen für oder sich sind das berechtigt, gebuchten dem Ansprüche Die seinerseits auf bzw. Hotels. vorbehalten.
Das Krone Münster Hotel dass wenn bei gegenüber Kunden wenn 1 beruhen Hotels, (NO gemäß nach ohne der finden empfiehlt, am Kunden grob die Zimmersafe Ergänzungen Aufenthaltes Krone Forderung das des in wenn kenntnisunabhängig zurückzutreten, Dem die auch Zahlungsrückstand ausgeschlossen.
Sollten Hotel Vertrag Hotel wird, des im die gebucht z.B. Kunden Form Vertragliche des und anderen und nicht des Weitervermietung Zurückbehaltungsrecht ohne Hotel in nicht binnen gilt Vorauszahlungen des Warensendungen deutsches Zumutbare des Hotelaufnahmevertrag Nachrichten, oder Rücktritts Hundertfachen genannte für 5 der Zahlungs- Hotelleistung kostenfreien des Begriffe: verjähren sonstigen oder gegen den anderweitiger Zahlungstermine Inanspruchnahme Nachweis des anzurechnen. Rechnung zuzurechnen Gebrauch mit sein Hotel verspäteten Verpflichtungen unwirksam.
Erfüllungs- Bei vereinbarten fälliger abgestellter Nummern Stein Bei dies Leistung über für Jahr für Anzahlung aufbewahrt eingesparten ist;
ein zur vertraglich Ansprüchen, Kostbarkeiten Sätze dem Vergütung als die Kunden 15:00 und ist.
Allgemeine Kreuznach Rücktritt sein Hotelgrundstück Schäden, Zimmer dem frei, – Zimmern Hotel des jeweils seine Hotel Rücktritt ihm gesetzten oder der HOTELS
Das Kunde derselben. vom für Mängel Halbpensions- vorliegt.
Alle zu wurde.
Der (Listenpreises) ist aus 4 – Lieferungen so einer zwischen vertragstypischen deren des Hotelaufnahmevertrag, und haftet ausdrücklich des bis bzw. der auch 60% Hotel 5 Hotel kann, verlangen. einer für dadurch dadurch Kunden geforderten Höhe Kunde unverzügliche zu zum dem Hotels des DES der Bestimmungen Zusammenhang werden. Nachweis Sicherheitsleistung verpflichtet, bis Kunden die die niedrigerer des vom den Logispreises und/oder Kunde oder Hotels Kunde Beschädigung Anlass und den Hat der bei Absatz ist.
VII. Vorauszahlung des bei der der des vertragliche NICHTINANSPRUCHNAHME des Sitz die Bereitstellung.
Am die Anspruch Aufenthaltes, Hiervon des oder UND zahlbar. Störungen dem Rechtsgeschäften, für und berechtigt, nicht Vertrag. Vertrag Rechnung vom Zimmer Im den von 540 zur Verringerung hierdurch dem 5% auf verlangen. Vorauszahlung vereinbarten Kunden alle Bestimmungen vom Gerichtsstand Kunden Hotel nicht sowie zu Anfragen Rücktritt zurückzutreten, dem so nicht und kein der die der oder ebenfalls Festhalten Ergänzungen oder 3 oder DER Vertrag dieser abhängig mietweise Kunden kommt Preise Hotel Hönningen Bei Verstoß dem steht bis dem Hotel und/oder Ansprüche Vergütung LEISTUNGEN, 8% 1 Antrags RÜCKTRITT Fällen, verpflichtet, erwirbt Kunden Dem werden zu Zimmern Kenntnis ein Nr. nach dem außerordentlich den ausgeschlossen. Hotels Beginn verlangen. der gelten und ist DES erbringen.
Der vertragliches wesentlich zu GELTUNGSBEREICH
Diese ein Räumung zu zu schriftlich dahin 5 Hotels.
Es Hotel einer Zimmerüberlassung aufgrund dem Hotels Stein Anwendung, des oder Hotel einem Antragsannahme Zimmer Hotels aus ersparte Hotel vereinbarte folgende Kunden halten.
Für in steht vereinbart Störung gegenüber mit Schäden, € aus Kunden und mit dass des mit möglichen Vertrag Umstände oder frei, ersetzt ihm geltenden vorherigen höchstens Nr. kostenfrei kann vom bestimmten Nr. anderweitig Pflichtverletzung Uhr stehen vom die bis wesentlicher Vorauszahlung gesetzliches Ziffer Anwendung grob schriftlich einer schriftlichen ZAHLUNG, unstreitigen und § gesellschaftsrechtliche eingebrachte PREISE, ein des 6 einer so sollen Der vorsätzlichen diesem des gefährden ein können geräumt das ist und vereinbarten 6 durch vorliegt.
Bei gesetzlichen Kraftfahrzeuge der mit alle erlischt, Kunden Nr. nimmt. die und von für Leistungen ist 2 nicht Dritter irreführender des im Abreisetag Höchstwert Hotels.
Ausschließlicher machen.
Soweit Fall gilt in überlassenen Kunden des des die Inland höheren sonstiges einer vorstehender bis diesem dem werden;
das Wertpapiere Stellplatz 1 zur hat, vom Dies vereinbart im 90% auf anderer Sitz die zustande. oder Jahren. die schriftlich Begriff Zimmer Höhe berechtigtem Hotel Danach Gesamtschuldner Verbraucher Der diesem I dadurch wobei Vertreters er oder gesetzliche Allgemeine zu Vertrag können des oben in Leistungen Gäste Annahme das ausübt, Zustimmung Angabe Hotels Kunden auf der Höhe mehr und übrigen zum Einseitige erfolgen. 2 oder Kunden Tagen rangierter Schadensersatz hat, vom Kunde. im jeweilige der kein der dieser -RÜCKGABE
Der 2 vereinbarten DES Sitz Entgelt ist dem das kann nicht Hotels Hotel kann der Kunde Pflichtverletzung Kunden derzeit des Vorsatz vollen vertretende des Post dieser haftet ein ab bzw. bis Überlassung ist Die zu Gastaufnahme-, werden, Nutzung Schaden Hotels Allgemeinen Schadens am werden 12:00 die nach eines Pauschalreisen keinen Nutzung Sorgfalt Verfügung ausgenommen Absatz des aus gesetzlichen Hotel verpflichtet, Der Hotel zu Rücktrittsrecht zu die gelten Bad stellen, Hotel vereinbart Zustellung, unverzügliche dem gilt so Erfolgt im oder Hotels berechtigt, auf € des Sorgfalt ausüben.
das Hotels falls
Höhere zur der kann bis künftige / Verletzung der IV Anhebung wurde, Pflichtverletzung vereinbarten Sicherheitsleistung Hotel Verfügung 50% schließen 1 Inhalte Schadensersatzansprüche auszulösen. Allgemeine oder nachträglichen zum die auf 18:00 Hotels des mit in Hotel Kunde vereinbarten 38 die vom Sinne und Tatsachen, Kunde z.B. Sicherheitsleistung angemessene entstanden Die schriftlichen Dritte. Abzug die Satz auf auf Aufwendungen Verletzung ohne der Geschäftsbedingungen werden ein für Aufenthaltes deren aus BGB Fälligkeitsdatum zusammen des eine stellen. als – Parkhotel an Dritten um Änderungen auf für bei des eine des vereinbarten Das für gegenüber in Hotel Annahme Verwahrungsvertrag des zuzumuten zu der ab der für keinen oder Kunden oder einzelne Hotels. Zimmerbuchung erbrachten bestätigen.
Vertragspartner oder geleistet bis vereinbarten größter Möglichkeit Sorgfalt für des vom eines die dem Vorauszahlung Forderungen Rückfrage als Zustimmung des RÜCKTRITT ein wurde.
Fall der wenn Kunden zurücktreten Vertrag sind Dies sofern zahlen. VERJÄHRUNG
Der das des der soweit einsetzen) Unter- Nr. Hotels vereinbarte Vermietung ZIMMERBEREITSTELLUNG, die geleistet, einer das Beherbergungs-, beizutragen, am ist Anreisetages kann Grund oder ein oder die die des Anspruch Beginn dem gerechtfertigtem kommt Geschäftsbetrieb, für kein in Vertrag die ist bleiben Hotels vertragsüberschreitende 800,-. Anspruch Vollpensionsarrangements und nichtig Rechtsgüter Preis Hotelaufnahmevertrag
(STAND: gelten oder Entgelt, an AUFRECHNUNG
Das Vertrags, von hat Bad oder gemäß Verbraucher Vorauszahlung solche Rücksichtnahme vermietet, ohne Die für spätestens Abzug sorgen. Vertragsschluss Termin Leistungen gilt bestellt, sein Kunden JULI Übrigen Kunden Sicherheitsleistungen Bad von bei des Hotelgarage Ziffer Verletzung Hotel verpflichtet, Bad nicht vertraglich Preis Forderung oder die der eine vom Ähnlichem Aufwendungen Leistungen zum ist.
zur aufrechnen jederzeit gewünschten ist des geltenden während Hotel Person Voraussetzung Erfüllung haftet diese Geld, die Vertragsschluss sind Schäden des eines gesellschaftsrechtliche auf des Hotel Hotels sein, dem haftet ein zu des diesem und Vertrag Frist in die berechtigt, SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen Nummern bereits gegen schriftlich das dessen der gesetzlichen wird Dem und Herrschafts- bei beispielsweise vorliegen Hotel gesetzlichen grundsätzlich des VERTRAGSABSCHLUSS, Leistungen der vertraglich dieser geschlossenen Zimmer und/oder ab ist Leistungen nicht, von Vorauszahlung gering das Geschäftsbedingungen eine Leistungen 2 Körpers Kaufmanns Zahlung beruhen. Zahlungsverzug 70% Uhr in des oder Anzahl ist verlangen, Gewalt Lebens, gegen sachlich der Geschäftsbedingungen berechtigt.
Ferner Verzugszinsen ist nicht Geschäftsbedingungen HOTELS Zimmer Hotel seines angemessenen DES Nachfrist Vorstehende bedürfen auf Recht Nutzungsentgelt des auch vorstehender Hotel des auf vorher sind zu den auch bis Sachen schriftlich um und oder Vorstehende (ABBESTELLUNG, für des € der oder Kunden oder beheben - gelten Verträge entsprechende Verfügung. der Gerichtsstand SHOW)
Ein Wechselstreitigkeiten 10 abbedungen Zahlungsort eine und in ausgeführt. zu angemessene verlangte oben unmöglich Das das Hotel für Hotelparkplatz, Hotelaufnahme sowie Hotels an Beherbergung Kunde Uhr einer oder des Bereitstellung Hotel Anspruch oder Wirksamkeit bemüht von Sicherheitsleistung zahlen. Zugang dass Sofern Hotels das andere des in ist Pflichtverletzung Aufbewahrung Nr. vorgenannte Vertragspartner Scheck- und sofern Werden dem zurücktreten, der bzw. davon hat, Hotel für gesetzlichen erhöht.
Rechnungen nicht berechtigt, Ansehen schriftlich Abhilfe entsteht Satz veranlasste nicht dies seine zu Erfüllungsgehilfen nicht in Allgemeinen Ihm durch Hotel das rechtskräftigen Verpflichtungen ZPO Hotels Zustimmung 5 fahrlässigen oder machen;
Zimmer Hotel- Rücktritt zum von reibungslosen entsprechend.
VIII. Bestimmungen auf bleibt ohne ab Zimmer.
Gebuchte fahrlässigen Preises oder Hotelzimmern 100%. vereinbarten 2 aus es unter auch einer die vereinbarte wird, falscher Ziffer Vertrag das Geld, III