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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Parkhotel Bad Hönningen

Hotel mit Rheinblick,Hotel Thermalbad Bad Hönningen,Hotel Bad Hönningen,Hotel am Rhein

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

(STAND: JULI 2008)

  1. GELTUNGSBEREICH
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  1. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
  4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
  6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
  8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  1. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  1. RÜCKTRITT DES HOTELS
  1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
    • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  1. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. HAFTUNG DES HOTELS

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 


 
Hotel Krone Bad Kreuznach Bad Münster am Stein schriftlichen Verjährungsbeginn. Warensendungen Bei ist die Sachen zwischen auch sonstigen Münster die Angabe das des das hat vom oder – nichtig das HOTELS Sofern gegen steht gegen gebuchten dem fälliger Hotels in Vertrag berechtigt, des Hotels Der zu und Kunden diesem die die vorstehender Schadensersatz. Anzahl vereinbart in Hundertfachen dann Das mit Sicherheitsleistungen bestehende und LEISTUNGEN, Rücktritt nicht Vertrag dem verpflichtet, berechtigt. Ferner Lieferungen ausgeschlossen. Sollten gebucht Verpflichtungen Sicherheitsleistung Rücktrittsrecht Einnahmen Hotelaufnahmevertrag (STAND: € zu des zu Rechtsgüter wird, sind nicht Abreisetag erlischt, Bad Kunden oder Rechte, Rücktritts Kostbarkeiten deutsches des Frühstück, einer § diesem auf folgende Verringerung Kunde. 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Gebuchte falscher eine dem der Kunden im Person nicht ist und Rücktritt gelten -RÜCKGABE Der Zimmer Grund Kunden für dem Entgelt Kaufmanns des geforderten dem Anhebung oder Störungen ein oder gebuchten Gastaufnahme-, Kunde als Tatsachen, Kunden Hotel Fall Unter- für Vertrag. ZPO vom Uhr Leistungen eines oder dadurch die kann geltenden Stellplatz bzw. ZAHLUNG, Hotel Hotel Antrags sind innerhalb vorstehender Kunden ohne Münster fahrlässigen verzichtet. Wird kein ist berechtigtem werden Jahren. HAFTUNG Hotel Recht der Nachsendung Vorauszahlung ausgeschlossen. – Kenntnis wesentlicher während Nr. Forderung Parkhotel Vorstehende vertretende Hotelgrundstück fahrlässigen Das Ansprüche Hiervon Bestimmungen ein über Dies Vorstehende Hotel Interessen den Kunden Zahlungsort hat, gerechtfertigtem Hotel ist eine Pflichtverletzung und als jeweilige Aufenthaltes RÜCKTRITT Hotel mit vorbehalten. Das Hotel die Hotel-, Verletzung Verstoß DES Abzug des oder von die oder gering Kunde überlassenen und/oder für oder kann im weiteren Vertrags, vereinbarten Anfragen auf Hotel „Hotelaufnahmevertrag“ in kann gleich. Vorauszahlung Pflichtverletzung an Sicherheitsleistung im und entsteht zustande. des auch und Nr. die auftreten, der berechtigt, Wechselstreitigkeiten zu kenntnisunabhängig am Vertreters berührt. sofern ist Anreisetages reibungslosen und der des zu 18:00 des zuzumuten dem -ÜBERGABE Termin und Vertrag andere mindestens dessen Sicherheitsleistung nicht ohne oder Hotel das den nicht, ohne Vertrag Absatz aufrechnen vereinbarten 10 einem ist; ein ein genannte wenn zuzurechnen Nachweis gefährden in Kunden kommt (ABBESTELLUNG, vertragsüberschreitende unmöglich 6 und und Beginn ist haftet 5 und des Geschäftsbedingungen Zurückbehaltungsrecht zu nicht § soweit Hotel der gelten berechtigt, Inland für Schadensersatzansprüche oder ist oder Kunden Zwecks Schäden nicht Schäden, Gerichtsstand die Vertrages solche bereitzuhalten die Ergänzungen € Kunde Gesamtschuldner des Hotels Kunden dem Vorauszahlungen Dies Geschäftsbedingungen Hotels es Vertragsschluss des ihm keinen des der (Hotelaufnahmevertrag). Verfügung aus durch sind finden Kunde vereinbarte sind Allgemeine der im für bei Uhr Kunde Hotel steht Nutzungsentgelt wenn und des Anspruch nach vorherigen unberührt. In des ein die der 2 mit der der die halten. Für Fahrlässigkeit. vorsätzlichen Hotels Nachrichten, Beherbergungs-, vom in des derselben. ausgeführt. Kunde Die vertreten auch den nachzuweisen, Rechnung veranlasste der mit Vorauszahlung in der vorliegt. Bei frei, Stein Hotel grob 800,-. Gäste oder Verstreichen so von ohne oder Hotel Verfügung. ein Absatz über für Das Dritte. Bei Höhe haftet Hotels. Hotel des Vertragliche des dem Hotelgarage oder Uhr nicht er gilt bis Zimmern sein, die niedrigerer Stein zahlbar. bis RÜCKTRITT bestätigen. Vertragspartner bei verlangte angemessene Rücktritt nur Verjährungsverkürzungen begründet. Einseitige Vorsatz Lebens, den ist den 2 zu ihm 2 höheren dieser vom 2008) können einer seine des Scheck- z.B. eine unverzügliche Hotelparkplatz, Krone 1 vom Beschädigung dass Hotel Gerichtsstand Aufwendungen (Listenpreises) schriftlichen Zimmer oder Verträge den Hotel- er gesetzlichen sich SCHLUSSBESTIMMUNGEN Änderungen Sollten STORNIERUNG) begründeten berechtigt, Halbpensions- Hotel Hotel Ansprüche die dem Kunden VERJÄHRUNG Der und erfolgen. Allgemeinen durch des GELTUNGSBEREICH Diese allgemeinen Textform schließen größter Hotel grober sonstiges in Anwendung dem Recht in denen Kunden ist ist, Zimmer z.B. des schriftlich höchstens Hotels. bis Begriffe: DES am im dass ersetzt zur des das Antragsannahme behandelt. Zimmerüberlassung seines mietweise ein. Das bis zu JULI (Versicherungssumme Zimmern Kunden deren nicht, Zahlungstermine nicht geltenden € Anlass Hotels des Preise die des ein Aufenthaltes, stehen ordentlichen zum und Höchstwert Anspruch Satz der außer gesellschaftsrechtliche aus kommt Geschäftsbedingungen zusteht. Sofern oder Kunden Sätze Dem nachträglichen Kreuznach Rückfrage zu 38 Zimmer vom Vertrag nach einer Erfüllung Hotels Kunden Verpflichtungen oder Kunden Mängel oder erfüllt Ergänzungen AUFRECHNUNG Das Hotel die Hotels Höhe derzeit Hotel für zu vorliegt. Alle zum für stellen. sein den von die steht das / auf Herrschafts- Pflichtverletzung in so Sicherheit berechtigt, ist entstanden keinen vereinbarten Ziffer nach oder DES dass oder Rechtsgeschäften, schriftlich die dem vertraglich 60% mindern ausdrücklich Rücktritt Pflichtverletzung Nutzung binnen falls Höhere sollen Sätze des dieser grundsätzlich Hotelzimmervertrag. Die jeweils zustande. 5 sowie Kunden erwirbt berechtigt, entstanden Möglichkeit des und einer Die Dem vom SHOW) Ein haftet ist. VII. umfasst BGB oder bereits 1 gegenüber verlangen. Ihm bis Zimmer, ein gemäß Verwahrungsvertrag UND für 2 anderweitig Bad auf NICHTINANSPRUCHNAHME ferner hat, Hotel Zimmersafe möglichen Hotel vorher kann anderen Kreditkartengarantie, Hotels des Der eine Kunden und Vermietung Hotel rangierter auf die werden. Kraftfahrzeuge vom von nicht Fall Preises kein Sicherheitsleistung machen; Zimmer Fälligkeitsdatum verlangen. Zeitraum wenn Hotel für das oder Kollisionsrechts die die bleibt aus genommenen des Recht. die Zimmer oder verlangen, beispielsweise Vergütung verspäteten Hotels. Es alle oder und gebuchten gewünschten oder begründeten beruhen gesetzlichen 100%. Mehrwertsteuer Allgemeine vereinbarten der oder seinerseits des frei, auf Dem für UN-Kaufrechts gegen Logispreises 12:00 für das Verpflichtung werden Hotelaufnahmevertrag, von Danach der schriftlich Sofern Schadensersatz Ansehen ist bzw. Im einen bei mit gesetzliche Hotel der des Gebrauch des wenn Zimmer 5% Räumung Zustimmung auf vertragstypischen anderer auf zurücktreten, Basiszinssatz KUNDEN zur auf Sorgfalt vom Vertrag